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Nicht alles darf in die gelbe Tonne!

Wenn der Hausmüll nicht richtig getrennt wird, fallen Mehrkosten für Mieter an.

Wir alle leben gerne in einer sauberen Wohnung. Das funktioniert natürlich nur, wenn der Müll regelmäßig entsorgt wird. So weit, so klar. Leider lässt der Ordnungssinn mancher Mieter nach, wenn sie am gelben Müllcontainer stehen. In diesen darf nämlich kein Restmüll. Wird er, wie zuletzt häufiger, trotzdem in die gelbe Tonne geworfen, nimmt der Entsorger diese nicht mit und verlangt 64,35 Euro für eine separate Abholung. Dieser Betrag wird auf alle Mieter umgerechnet. So zahlen am Ende auch die Ordentlichen für die Unachtsamkeit oder Gleichgültigkeit der anderen. Für die WGD entsteht außerdem zusätzlicher Verwaltungsaufwand, da ein neuer Termin mit der Müllabfuhr koordiniert werden muss.
Hier heißt es: Rote Karte für den Mieter!

Noch drastischer sind die Folgen, wenn wiederholt keine ordnungsgemäße Trennung stattfindet. Muss die gelbe Tonne dreimal als Restmülltonne entsorgt werden, ist der Entsorger berechtigt, sie einzuziehen. Aller anfallende Müll – und damit auch der mit dem Grünen Punkt gekennzeichnete recyclingfähige Müll – wird dann kostenpflichtig als Restmüll entsorgt.
Achten Sie also bitte darauf, dass in die gelbe Tonne nur das kommt, was dort reingehört.
Was das genau ist, lässt sich ganz einfach beantworten: Alle Leichtverpackungen aus Kunststoff, Verbundstoffen und Metall. Ähnlich verhält es sich mit den blauen Papierbehältern.