Gründung der WGD
In Ausführung des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung Delitzsch vom 15.12.1993 wurde der kommunale Eigenbetrieb "Wohnungsverwaltung der Stadt Delitzsch" am 17.03.1994 in die "Wohnungsgesellschaft der Stadt Delitzsch mbH" umgewandelt.
Altschuldenhilfe
Von wesentlicher Bedeutung für die Gründung der WGD waren die Regelungen des Altschuldenhilfegesetzes (AltSchG) vom 23.06.1993. Dieses Gesetz ermöglichte es den kommunalen Wohnungsunternehmen und anderen Vermietern ihre Altverbindlichkeiten zu reduzieren. Altverbindlichkeiten sind Verpflichtungen aus Krediten, die bis zum 30. Juni 1990 im Rahmen des volkseigenen und genossenschaftlichen Wohnungsbaus in der DDR aufgenommen wurden. Voraussetzung für die Altschuldenentlastung war, dass das Wohnungsunternehmen eine eigene Rechtspersönlichkeit besitzt. Diese Voraussetzung war mit der Gründung der WGD bzw. der Umwandlung in eine Kapitalgesellschaft erfüllt. Die maßgeblichen Altschulden i.S. des AltSchG betrugen 63.567.458,41 DM. Diese konnten um 32.423.932,41 DM im Rahmen der Altschuldenhilfe reduziert werden.
Weitere Voraussetzung für die Teilentlastung
- Privatisierung von mindestens 15 % des Wohnungsbestandes bis 2003 unter vorrangiger Berücksichtigung der Mieter und Abführung eines Teils der Veräußerungserlöse auf der Grundlage einer Privatisierungskonzeption
- Modernisierung und Instandsetzung der Wohnungsbestände auf der Grundlage einer Sanierungskonzeption
- Über die Umsetzung dieser Konzepte war jährlich an die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zu berichten
Diese Aufgaben wurden von der WGD bis 1999 erfüllt und durch den Bescheid der KfW vom 15.12.1999 bestätigt.