Gemeinsamer Mietvertrag: Was passiert bei Trennung?
Aufhebungsvertrag ein möglicher Ausweg
Mit dem gemeinsamen Vertrag haben beide nicht nur das Recht auf die Wohnung, sondern teilen sich auch die damit einhergehenden Pflichten, also in erster Linie: Miete und Nebenkosten. Gemäß § 421 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) sind die Mieter Gesamtschuldner.
„Einfach ist es, wenn einer die Wohnung allein weiter bewohnen möchte“, weiß Kundenbetreuerin Ilka Gasa. „Dann wird eine Entlassungsvereinbarung geschlossen. Diese regelt dann zum Beispiel, ab wann das Mietverhältnis allein fortgesetzt wird und entlässt den Ausziehenden aus seinen Pflichten.“ „Selbst, wenn ein Partner seine Koffer packt und freiwillig auszieht, kann er weiterhin belangt werden. Schlimmstenfalls muss er für die Mietschulden des anderen haften.“, erklärt sie weiter. Damit Ihnen so etwas nicht passiert, stehen Ihnen bei der Abwicklung unsere Kundenbetreuer zur Seite.
Möchte keiner allein den Vertrag fortsetzen, kündigen beide gemeinsam den Vertrag unter Einhaltung der vereinbarten Kündigungsfrist und suchen sich eine neue Bleibe. Auch dabei sind wir Ihnen gern behilflich.