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Wer zahlt im Schadensfall?

Stellen Sie sich vor, es brennt im Keller Ihres Wohnhauses. Der Rauch steigt bis ins Treppenhaus, die Feuerwehr rückt an, löscht den Brand. Zurück bleiben verrußte Kellerräume und beschädigte oder zerstörte Gegenstände: Fahrräder, Werkzeuge, Kartons mit Weihnachtsdekoration oder Erinnerungsstücken. Genau das ist vor kurzem in zwei unserer Häuser passiert. In den anschließenden Gesprächen wurde deutlich: Einige Mieter waren nicht versichert und gingen davon aus, dass der Vermieter für solche Schäden aufkommt. Doch das ist ein Irrtum. Für persönliche Gegenstände in Wohnung und Keller ist der Mieter selbst verantwortlich und somit auch für den Versicherungsschutz.

Hausratversicherung: Schutz Ihrer persönlichen Dinge

Eine Hausratversicherung übernimmt die Kosten, wenn Ihre Sachen durch Feuer, Leitungswasser, Einbruchdiebstahl, Sturm oder Hagel beschädigt oder zerstört werden - nicht nur in der Wohnung, sondern auch im angemieteten Keller. Wer keine Hausratversicherung hat, muss den gesamten Schaden selbst bezahlen. Das kann schnell teuer werden, denn oft wird unterschätzt, welchen Wert Möbel, Fahrräder, Haushaltsgeräte und andere Dinge zusammenaddiert haben.

Haftpflichtversicherung: Wenn anderen ein Schaden entsteht

Ebenso wichtig ist die private Haftpflichtversicherung: Sie schützt dann, wenn durch Verschulden ein Schaden bei anderen entsteht. Zum Beispiel, wenn Wasser aus der Wohnung in eine darunterliegende läuft. Auch kleinere Missgeschicke wie eine zerbrochene Brille bei einem Bekannten oder ein kaputtes Handy können teuer werden. Wer in solchen Fällen keine Haftpflichtversicherung hat, muss den Schaden aus eigener Tasche zahlen.

Versicherungsschutz: Günstig, aber wichtig

Eine Hausrat- oder Haftpflichtversicherung kostet meist nur wenige Euro im Monat, kann aber im Ernstfall vor großen finanziellen Verlusten schützen. Sie kann einen entstandenen Schaden nicht ungeschehen machen, aber sie kann helfen, schneller wieder auf die Beine zu kommen.

Gerne stehen wir auch für allgemeine Hinweise zur Verfügung.