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Rundumerneuerung in der Otto-von-Guericke-Straße 13–19

Preisgünstiger und barrierearmer Mietwohnraum für Jung und Alt: Der Wohnblock in der Otto-von-Guericke-Straße 13-19 wird 2023 ordentlich aufgemöbelt.

Der Gedanke das Objekt abzureißen zu lassen, war bereits Anfang 2022 vom Tisch. Überlegungen zur Sanierung gab es bereits davor. Ausschlaggebend sich letztendlich für die Sanierung zu entscheiden, war unter anderem, dass zum Wohnungsbestand der Otto-von-Guericke-Straße 13-19 vergleichsweise viele Vierraumwohnungen zählen. Diese sollen teilweise, aber mit an die heutigen Wohnbedürfnisse angepassten Grundrissen, erhalten bleiben. Auch nach der Sanierung wird man in dem Wohngebäude 40 Wohnungen zählen können. Neben den stark nachgefragten Vierzimmerwohnungen ist geplant, dass auch zehn Dreiraum- und fünfzehn Zweiraumwohnungen entstehen.

Die Sanierung erfolgt über das Förderprogramm des Freistaates Sachsen „Förderrichtlinie preisgünstiger Mietwohnraum (RL pMW)“ und bedeutet, dass man Mietwohnraum für Mieter mit geringerem Einkommen schafft.

Neben der Anpassung der Grundrisse an die heutigen Wohnbedürfnisse steht vor allem der Anbau eines bislang fehlenden Aufzugs auf dem Programm. Hierfür werden mehrere Laubengänge errichtet, sodass die Mieterinnen und Mieter künftig nur noch eine halbe Treppe hinauf- oder runtergehen müssen, um in ihre Wohnungen zu gelangen. Die Wohnungen werden komplett saniert und mit neuen Fußböden, Türen, Fliesen in Bad und Küche sowie Fenstern mit Rollläden ausgestattet. Außerdem werden alle Elektro-, Heizungs-, Abwasser- und Wasserleitungen im Zuge einer Strangsanierung komplett erneuert und somit auf den aktuellen Stand der Technik gebracht. Aber auch Dach, Fassade und Treppenhäuser erhalten eine Generalüberholung. Damit sind eine ganze Reihe von Maßnahmen in Planung, deren Realisierung allerdings aktuell durch steigende Bau- und Materialpreise und einen Handwerkermangel erschwert werden. Lukas Wittwer, als verantwortlicher Projektmanager bei der WGD, ist allerdings trotzdem optimistisch, dass die Fertigstellung bis zum zweiten Halbjahr 2024 gelingt.

Übrigens: Die kostengünstigen Wohnungen in der Otto-von-Guericke-Straße 13–19 kommen für alle Mieterinnen und Mieter, die Anspruch auf einen Wohnungsberechtigungsschein haben, infrage. Maßgebend hierfür ist unter anderem das Haushaltseinkommen, welches unter einer bestimmten Einkommensgrenze liegen sollte.

Bei Fragen wenden Sie sich gerne an uns!

Alle Information zu den Voraussetzungen finden Sie unter: wbs-rechner.de