Loading...

FAQ

Für einen Mietvertragsabschluss benötigen wir Ihren Personalausweis, einen Nachweis über Ihr Einkommen und eine vollständig ausgefüllte Wohnungsbewerbung.

Innerhalb unserer Gesellschaft muss lediglich einen Monat Kündigungsfrist eingehalten werden.

Wir möchten doppelte Mietbelastungen vermeiden und reservieren Ihnen gern Ihre neue Traumwohnung.

Gern können Sie einen neuen Mieter für Ihre Wohnung suchen. Die Entscheidung einer Nachmieterschaft obliegt dem Vermieter. Bitte setzen Sie sich mit uns in Verbindung.

Der Wohnberechtigungsschein kann beim Wohnungsamt der Stadtverwaltung Delitzsch beantragt werden. Die Erteilung ist einkommensabhängig. Für den Bescheid wird eine Bearbeitungsgebühr fällig.

Abhängig vom Ausstattungsgrad der Wohnung ist eine Kaution in Höhe von zwei bis drei Kaltmieten üblich.

Wir verlangen weder Anteile, noch Provisionen bei der Vermietung einer Wohnung.

Wir empfehlen unseren Mietern dringend eine private Haftpflicht- und eine Hausratsversicherung abschließen, damit Sie im Schadensfall abgesichert sind.

Betriebskosten sind Kosten, die dem Eigentümer am Grundstück oder durch den bestimmungsmäßigen Gebrauch des Grundstückes oder der Wirtschaftseinheit, der Nebengebäude, Anlagen, Einrichtungen und des Grundstückes laufend entstehen.

Die Abrechnungsperiode läuft vom 1. Januar bis zum 31. Dezember eines Jahres. In der Betriebskostenabrechnung werden zu viel oder zu wenig geleistete Vorauszahlungen verrechnet. Eine Abrechnung bekommen Sie spätestens zwölf Monate nach Ablauf des Abrechnungszeitraumes. Das gilt auch, wenn Sie im Laufe des Jahres ausziehen.

Gemäß § 560 Abs. 4 BGB ist der Vermieter berechtigt, die Betriebskostenvorauszahlungen angemessen anzupassen. Dies bedeutet, dass sich die Vorauszahlungen an der Abrechnung des abgelaufenen Wirtschaftsjahres orientieren, also an den zuletzt angefallenen Ist-Kosten und unter der Berücksichtigung von Preisanpassungen.

Das Anbringen von Satellitenschüsseln ist nicht gestattet. Alle Wohnungen der WGD sind mit einem Kabelanschluss oder / sowie einer TAE-Dose ausgestattet.

• Totalausfall der Elektroanlage
• Totalzerstörung von Fenstern und Eingangstüren
• Elektrische Brände in Schaltern und Steckdosen
• Ein stark undichter Heizkörper oder der Ausfall der gesamten Heizung sowie ein geplatztes Heizungsrohr
• Wasserrohrbrüche in Wohngebäuden
• Verstopfungen im Hausabfluss

Nötige Reparaturen in der Wohnung oder am Haus können Sie ihrem jeweiligen Hausmeister oder ihrem Kundenbetreuer melden. Bei Havariefällen ist der Bereitschaftsdienst unter der Notrufnummer 0174 34 67 800 am Wochenende und an Feiertagen oder nachts erreichbar.

Ein- sowie Auszüge von Personen während der Mietzeit sind dem zuständigen Kundenbetreuer mitzuteilen.